Grundlagen für die Ermittlung des erforderlichen Mindestumsatzes

Grundlage für die Ermittlung des erforderlichen Mindestumsatzes sind keine Schätzwerte, sondern:

  • die aus Ihrer Marktkenntnis anzusetzenden Ein- und Verkaufspreise und die hieraus ermittelte Wareneinsatzquote,
  • die Ihnen bekannten oder geplanten Personalkosten,
  • Ihre Investitionskosten,
  • Ihre Zinskosten,
  • Ihre Pachtkosten und der
  • einzuplanende, erforderliche Mindestgewinn.

Ihre Angaben über Einnahmen für Fremdenzimmer, Mieteinnahmen und Provisionen sind Bestandteil der Berechnungen. Die noch fehlenden Kostenpositionen können Sie in Euro eingeben oder als Prozentwerte aus der Datenbank vergleichbarer Betriebe übernehmen.

Vorteile einer Kostenkalkulation

Um die Vorteile einer Kostenkalkulation darzustellen sollten Sie sich ein paar Fragen stellen.

Wo sind meine Schwachstellen?

Gastronomie-Software enthält sehr umfangreiche Datenbanken mit Werten über angemessene Kosten, mit welchen Sie den erforderlichen Gewinn erreichen. Ihre Betriebskosten bzw. geplanten Kosten werden den Sollwerten aus Betriebsvergleichen gegenübergestellt und zeigen Ihnen, wo Ihre Schwachstellen sind. Eine Checkliste mit Maßnahmenvorschlägen zur Ergebnisverbesserung finden Sie im Anhang Ihrer Berechnungsergebnisse.

Mit einer Gastronomie-Software steigern Sie Ihren Gewinn! Weil Sie Ihr Speisensortiment nach Gewinn- und Verlustbringern durchforsten können.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass in vielen Betrieben z.B. die Personalkosten höher sind als die Wareneinsatzkosten. Deshalb werden sämtliche Kosten aus Ihrer Betriebskalkulation automatisch übernommen und jedem Gericht zugeordnet. Mit diesem Kalkulationssystem können Sie die erzielbaren Marktpreise zugrunde legen und ermitteln, mit welchem an der Nachfrage orientierten Sortiment Sie den grössten wirtschaftlichen Erfolg haben.

Die leider immer noch verwendete Aufschlagskalkulation ist nicht mehr zeitgemäß und führt zu falschen Entscheidungen.

Beispielrechnung:

Gericht A) Einkauf = 2,50 € Verkauf = 7,50 € o. MwSt. Aufschlag = 200 %

Gericht B) Einkauf = 5,00 € Verkauf = 15,00 € o. MwSt. Aufschlag = 200 %

Bei beiden Gerichten ist der prozentuale Aufschlag = 200 %.
Bei Gericht B ist Ihr Rohertrag = Deckungsbeitrag zur Deckung Ihrer Kosten doppelt so hoch.

Warum Deckungsbeitragsrechnung und Vollkostenkalkulation?

Ausschlaggebend für Ihre Kalkulationen kann nur der am Markt zu erzielende Preis sein. Erfolgreicher sind Sie, wenn Sie ein an der Nachfrage und am Ertrag ausgewähltes Speisensortiment anbieten. Diesen Zielen dient das zu Gastronomie-Software gehörende Speisen-Kalkulationsprogramm.

Desweiteren gilt es zu berücksichtigen, dass der Personalkostenaufwand je Gericht sehr unterschiedlich sein kann. Um mit geringst möglichem Zeitaufwand Speisenkalkulationen durchführen zu können, sind differenzierte Eingaben für die Vorbereitungszeit und Anrichtezeit möglich.

Beispiel:

Küchenumsatz o. MwSt. 100.000 €
Personalkosten im Küchenbereich 40.000 €
Personalkosten im Durchschnitt 40 %
Vorbereitungszeit und Anrichtezeit gemeinsam ergeben 40 %

Auswahl „gering“  = 20 % Personalkosten je Gericht

Auswahl „durchschnittlich“ = 40 % Personalkosten je Gericht

Auswahl „hoch“ = 60 % Personalkosten je Gericht

Welche Aussagekraft hat die Rohertrags-Kalkulation?

Bei der Ermittlung des Rohertrages pro Gericht errechnen Sie die Differenz zwischen Verkaufspreis ohne Ust. und dem Warenverbrauch.

Beispiel:

Verkaufspreis lt. Karte 11,60 €
Netto-Verkaufspreis o.St. 10,00 €
Warenverbrauch – 3,00 €
Rohertrag (Deckungsbeitrag 1) 7,00 €

Dieser Wert berücksichtigt weder die unterschiedlichen Personalkosten, noch die verbleibenden Kosten für Pacht, Energie usw.

Welche Aussagekraft hat der Deckungsbeitrag 2?

Beispiel:

Rohertrag (Deckungsbeitrag 1, s. oben) 7,00 €
anteilige Personalkosten (40 % v. VK netto) – 4,00 €
Deckungsbeitrag 2 (DB2) 3,00 €

Wenn der DB2 bereits mit einem Minuszeichen versehen ist, dann ist wirklich grösste Vorsicht geboten.

Warum Vollkosten-Kalkulation?

Weil nur bei einer Vollkostenkalkulation erkennbar ist, ob das zum erzielbaren Marktpreis angebotene Gericht auch Gewinn erbringt.

Natürlich ist dies ein Idealziel, weil im Küchenbereich nur mit wenigen Gerichten Kosten und anteiliger Gewinn erwirtschaftet werden. Es sollte aber zumindest Vollkostendeckung angestrebt werden.

Mit einem Speisenkalkulationsprogramm erhalten Sie diese wichtigsten Entscheidungshilfen.

Wie hoch dürfte mein Warenverbrauch sein?

Die Auswertungen Ihres Steuerberaters zeigen lediglich, wie hoch Ihre Warenkosten in % bzw. Ihr Warenverbrauch waren. Dies sind Ergebnisse von gestern und nicht mehr zu ändern!

Gastronomie-Software errechnet, wie hoch Ihre Wareneinsatzquote bzw. Ihr Warenverbrauch auf Grund Ihres Preisniveaus hätte sein dürfen. Der Vergleich mit den Werten Ihres Steuerberaters zeigt Ihnen, ob Sie
a) ordentlich gewirtschaftet haben, oder
b) ob eventuell Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind.

So steigern Sie systematisch und nachhaltig Ihren Gewinn in der Gastronomie

Mit der Online-Software für die Gastronomie können Sie …

  1. Ihren Betrieb kalkulieren
    • Orientierungs- und Kontrollwerte der Datenbank nutzen,
    • Schwachstellen Ihres Unternehmens erkennen,
    • ermitteln, wie sich Änderungen im Preisniveau bzw. Kostenbereich auf die erforderliche Tageseinnahme auswirken.

    Berechnungsbeispiel Gastronomie-Kalkulation ansehen

  2. Speisenkalkulationen erstellen
    Bei einer guten Software für die Gastronomie haben Sie die Wahl: Deckungsbeitragsrechnung oder Vollkostenkalkulation.

    1. Deckungsbeitrag 1: (DB1) Sie können ohne Vorbereitung beginnen. Software und Ihre Speisenkalkulationen erstellen.
    2. Vollkostenkalkulation : Wenn Sie Ihre Kostenpositionen in einem Betriebskalkulator eingeben, werden Ihre Speisenkalkulationen (DB1) automatisch ergänzt und zu Vollkostenkalkulationen.

    Warenaufwand, Personalkosten, Rohertrag, Rohgewinnaufschlag, Wareneinsatzquote, Deckungsbeitrag und Vollkosten.

Gastronomie-Kalkulation für den Existenzgründer

Sie planen und kalkulieren Ihren Betrieb und erhalten qualifizierte Entscheidungsunterlagen für Ihre Gespräche mit Lieferanten und Banken. Stichwort „Basel 2“ – Rating Ihres Betriebes durch Ihre Bank.

Gastronomie-Kalkulation für den Betriebsinhaber / Geschäftsführer

Sie steigern systematisch Ihren Gewinn durch vorher kalkulierte Entscheidungen, Ihre Gastronomiekalkulation. Für die Schwachstellenanalyse eines bestehenden Gastronomiebetriebes erhalten Sie wichtige Orientierungswerte für die Kostenkontrolle, Kostenoptimierung, den Kostenvergleich und Maßnahmenvorschläge zur Ergebnisverbesserung bzw. Gewinnsteigerung. Gastronomie Software bietet neben Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung oder BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) auch eine Planungsrechnung für das Gespräch bzw. Rating durch Ihre Bank.
Beispiel-Kalkulation Gastronomie

Für den Küchenchef

Sie ermitteln Ihre Gewinn- und Verlustbringer und können so Kosten senken und Gewinne steigern. Mit einer Speisenkalkulation ist dies problemlos möglich.

Das Internet macht’s möglich – Qualität zum kleinen Preis!

Die Kosten richten sich nach der Nutzungsdauer. Je nach Software können Sie bereits für 50 € starten und die Wirtschaftlichkeits-Planungsrechung für die Gastronomie nutzen, ihre Speisenkalkulationen durchführen und den Gewinn kalkulieren und optimieren. Meist sind es zeitlich begrenzte Module, die beispielsweise ein Jahr gültig sind, aber die Kosten werden in der Regel schnell durch höhere Gewinne zurück erwirtschaftet.