Grundlage für die Ermittlung des erforderlichen Mindestumsatzes sind keine Schätzwerte, sondern:
- die aus Ihrer Marktkenntnis anzusetzenden Ein- und Verkaufspreise und die hieraus ermittelte Wareneinsatzquote,
- die Ihnen bekannten oder geplanten Personalkosten,
- Ihre Investitionskosten,
- Ihre Zinskosten,
- Ihre Pachtkosten und der
- einzuplanende, erforderliche Mindestgewinn.
Ihre Angaben über Einnahmen für Fremdenzimmer, Mieteinnahmen und Provisionen sind Bestandteil der Berechnungen. Die noch fehlenden Kostenpositionen können Sie in Euro eingeben oder als Prozentwerte aus der Datenbank vergleichbarer Betriebe übernehmen.