Bewirtungsbeleg
Beim Bewirtungsbeleg handelt es sich um den Nachweis betrieblicher Bewirtungsaufwendungen. Die mit der Computerkasse erstellten Bewirtungsbelege entsprechen in der Regel auch den Erfordernissen des Fiskus. Sie müssen folgendes enthalten:
- Name und Anschrift der Gaststätte
- Tag der Bewirtung
- Die Leistung nach Art, Umfang und Entgelt.
- Mehrwertsteuerprozentsatz und Mehrwertsteuerbetrag in €
- Gesamtbetrag / Endbetrag
Buffetabrechnung, Buffetkontrolle
Es gilt, Unregelmäßigkeiten zu unterbinden. Neben der mengenmäßigen Kontrolle ist es ratsam, während des Betriebsablaufs Einzelkontrollen durchzuführen. Zum Beispiel wird kontrolliert, ob das soeben servierte Produkt auch gebont ist. Die heute eingesetzten Registrierkassen mit vorher eingegebenen Produkten und Preisen sind ein geeignetes Hilfsmittel um Unkorrektheiten möglichst auszuschließen.
Deckungsbeitragsrechnung
Die Deckungsbeitragsrechnung bietet den Vorteil, dass man als Grundlage marktgerechte, erzielbare Verkaufspreise annimmt und von diesen die mengenabhängigen Kosten abzieht.
Verkaufspreis (netto) abzüglich Wareneinsatz = Deckungsbeitrag 1 DB1.
Der Deckungsbeitrag 1 ist der Betrag, der zur Abdeckung der Fixkosten übrig bleibt. Man spricht auch von direct costing, marginal costing.
Verkaufspreis (netto) abzüglich Wareneinsatz = Deckungsbeitrag 1 DB1.
Der Deckungsbeitrag 1 ist der Betrag, der zur Abdeckung der Fixkosten übrig bleibt. Man spricht auch von direct costing, marginal costing.
Einnahmeüberschussrechnung
Ist ein vereinfachtes Gewinn-Ermittlungsverfahren, bei welchem die Einnahmen, vermindert um Ausgaben, den Gewinn darstellen.
Kurzfristige Erfolgsrechnung
Betriebsergebnisrechnung zwecks Planung und Kontrolle.