Buchführungspflicht

Wer als Kaufmann tätig ist, z.B. der Gastronom / Gastwirt unterliegt der Buchführungspflicht. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

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