Buchführungspflicht
Wer als Kaufmann tätig ist, z.B. der Gastronom / Gastwirt unterliegt der Buchführungspflicht. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Buchwert
Mit dem Buchwert werden Verbindlichkeits- und Vermögensbestandteile in der Bilanz aufgeführt. Es ist der Wert nach Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, der auch um Abschreibungen und Zuschreibungen verändert werden kann.
GOB – Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Muss sicherstellen, dass ein sachverständiger Dritter, z.B. Betriebsprüfer des Finanzamtes alle Geschäftsvorfälle nachvollziehen kann. Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses. Mit der Verordnung von Grundsätzen wie Bilanzidentität, Vollständigkeit, Verrechnungsverbot, Darstellungsstetigkeit, Bilanzwahrheit, Klarheit und Übersichtlichkeit sowie Einhaltung der Aufstellungsfristen will der Gesetzgeber den Informationswert der Jahresabschlüsse erhöhen. Es gelten festgelegte Aufbewahrungzeiträume für diese Besteuerungsgrundlagen.