Bewirtungskosten

Es handelt sich hierbei um Produkte wie Speisen und Getränke, Genussmittel, Kaffee Gebäck oder Zigarren / Zigaretten, die ein Gast während seines Verzehrs erhält. Diese Ausgaben sind nur steuerlich relevant, wenn sich dahinter ein geschäftlicher Anlass verbirgt. Dann sind es Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Kann der geschäftliche Bezug nicht einwandfrei nachgewiesen werden, so entfällt der Betriebsausgabenabzug. Erforderlich ist eine maschinengeschriebene Quittung und die Namen der bewirteten Personen.

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