Beim Bewirtungsbeleg handelt es sich um den Nachweis betrieblicher Bewirtungsaufwendungen. Die mit der Computerkasse erstellten Bewirtungsbelege entsprechen in der Regel auch den Erfordernissen des Fiskus. Sie müssen folgendes enthalten:
- Name und Anschrift der Gaststätte
- Tag der Bewirtung
- Die Leistung nach Art, Umfang und Entgelt.
- Mehrwertsteuerprozentsatz und Mehrwertsteuerbetrag in €
- Gesamtbetrag / Endbetrag
Zum Sammelbegriff: Rechnung