Bewirtungsbeleg

Beim Bewirtungsbeleg handelt es sich um den Nachweis betrieblicher Bewirtungsaufwendungen. Die mit der Computerkasse erstellten Bewirtungsbelege entsprechen in der Regel auch den Erfordernissen des Fiskus. Sie müssen folgendes enthalten:

  • Name und Anschrift der Gaststätte
  • Tag der Bewirtung
  • Die Leistung nach Art, Umfang und Entgelt.
  • Mehrwertsteuerprozentsatz und Mehrwertsteuerbetrag in €
  • Gesamtbetrag / Endbetrag

Zum Sammelbegriff: Rechnung