Betriebsprüfung

Betriebsprüfungen, auch Außenprüfungen genannt, dienen der Überprüfung der Betriebsbuchhaltung durch die Finanzbehörden. Diese unangemeldeten Prüfungen werden in der Regel vorher angekündigt, damit der Steuerpflichtige die gewünschten Unterlagen bereitstellen kann. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Steuerfahndung unangemeldet erscheint.

Leider führen Betriebsprüfungen in der – Gastronomie häufig zu hohen Belastungen. Die Gründe sind vielfältig Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist häufig erst sehr spät erstellt worden, weil die dafür erforderlichen Unterlagen dem Steuerberater viel zu spät vorliegen. Die Fehler einer falschen Sortiments-und Kostenplanung , das Erkennen eines viel zu hohen Wareneinsatzes – Kontrolle, Diebstahl – erfolgt zu einem Zeitpunkt, wo Korrekturen für den vergangenen Zeitraum unmöglich sind. Es gilt, vorher zu kalkulieren, damit geeignete Führungs-und Kontrollzahlen vorliegen. Nach einer Betriebsprüfung stehen oft hohe Steuerzahlungen im Raum, die sich bei entsprechender Beratung oft wesentlich verringern lassen. Auch hier gilt, dass die Finanzbehörden oftmals die Steuergesetze erheblich zu Lasten der Steuerpflichtigen strapazieren. Durch fachliche Argumentationen, Standhaftigkeit und Verhandlungsgeschick kann hier viel erreicht werden. Übrigens, Betriebsprüfer müssen auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen prüfen.

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