Die Abschreibung ,(AfA= Absetzung für Abnutzung) erfolgt in der Regel nach steuerlichen Gesichtspunkten und entsprechenden Tabellen des Finanzamtes. Sie stellt den Wertverlust des Anlageobjektes dar. Es ist die Wertminderung durch Nutzung, Marktpreisschwankungen oder technischen Fortschritt. Man unterscheidet zwischen der linearen oder degressiven AfA.